(Wieder-)Eintritt in die Kirche
Was immer Sie bewegt, den Weg (wieder) in die Kirche zu suchen – Sie sind in unseren Kirchengemeinden sehr herzlich willkommen! Unsere Türen stehen offen: Wir laden Sie ein, den christlichen Glauben neu zu entdecken und gemeinsam mit anderen Christ*innen zu leben.
Wo kann ich eintreten?
Wenden Sie sich einfach an die Pastor*innen, das Kirchenbüro oder eine Wiedereintrittsstelle. Der Schritt in die Kirche ist verbunden mit einem Gespräch zwischen Ihnen und dem*der Pastor*in. In der Regel gehören Sie später zu der Gemeinde Ihres Wohnortes. Wenn Sie es wünschen, können Sie auch zu einer anderen Kirchengemeinde gehören.
Was muss ich zum Gespräch mitbringen?
Den Personalausweis, möglichst auch die Taufbescheinigung und (wenn vorhanden) einen Beleg des Kirchenaustritts.
Wie läuft das Gespräch ab?
Zu jedem (Wieder-)Eintritt gehört ein Gespräch. Keine Angst, es ist keine Glaubensprüfung. Sie müssen sich nicht dafür rechtfertigen, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Das Aufnahmegespräch dient Ihrer eigenen Information, übrigens auch, wenn Sie noch nicht entschieden sind und sich zunächst nur orientieren wollen. Fragen Sie dabei ruhig, was Sie immer schon über den Glauben und die Kirche wissen wollten. Sie können auch ein persönliches Thema ansprechen. Ein (Wieder-)Eintritt ist einfach. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihren Kircheneintritt. Sie sind dann Mitglied einer unserer Kirchengemeinden und gehören damit zur weltweiten Evangelisch-lutherischen Kirche.
Und danach?
Sie sind herzlich eingeladen, beim nächsten Gottesdienst teilzunehmen, in dem das Hl. Abendmahl gefeiert wird. Dadurch wird Ihr Kircheneintritt nach dem formalen Eintritt auch sichtbar für Sie vollzogen. Es ist im Übrigen auch möglich, den Kircheneintritt etwas feierlicher zu gestalten, indem das Eintrittsformular vor dem Gottesdienst bzw. in der Kirche unterschrieben wird.